04.03.2010 Wirtschaftsrecht

OGH: Zur Auslegung von Vereinsstatuten

Vereinsstatuten sind nach den §§ 6 und 7 ABGB auszulegen


Schlagworte: Vereinsrecht, Statuten, Auslegung
Gesetze:

§ 6 ABGB, § 7 ABGB

GZ 5 Ob 130/09t, 24.11.2009

OGH: Vereinsstatuten sind nach stRsp nach den §§ 6 und 7 ABGB auszulegen. Maßgebend ist der objektive Sinn statutarischer Bestimmungen. Die Auslegung hat sich am Vereinszweck und den berechtigten Interessen der Mitglieder zu orientieren. Unklare oder eine mehrfache Deutung zulassende Bestimmungen sind in vernünftiger und billiger Weise so auszulegen, dass ihre Anwendung im Einzelfall brauchbare und vernünftige Ergebnisse zeitigt.