11.03.2010 Wirtschaftsrecht

OGH: Zur Genehmigung bei Rechtsgeschäften der Privatstiftung mit einem Mitglied des Stiftungsvorstands iSd § 17 Abs 5 PSG iZm Treuhandschaft

Auch dann, wenn ein Mitglied des Stiftungsvorstands "nur" als Treuhänder tätig wird, besteht die Gefahr, dass aufgrund seiner Stellung als Vorstandsmitglied ein dem Wohl der Privatstiftung abträgliches Geschäft abgeschlossen wird und sich damit genau jenes Risiko verwirklicht, vor dem § 17 Abs 5 PSG die Privatstiftung gerade schützen will


Schlagworte: Privatstiftungsrecht, Rechtsgeschäfte der Privatstiftung mit einem Mitglied des Stiftungsvorstands, Genehmigung, Treuhandschaft
Gesetze:

§ 17 Abs 5 PSG

GZ 6 Ob 233/09x, 17.12.2009

OGH: Der erkennbare Zweck des § 17 Abs 5 PSG spricht gegen eine teleologische Reduktion auf wirtschaftlich eigene Geschäfte des Vorstandsmitglieds. Eine derartige teleologische Reduktion würde den Nachweis erfordern, dass eine bestimmte Konstellation, im vorliegenden Fall also die Treuhandschaft, von den Grundwertungen oder Zwecken des Gesetzes entgegen seinem Wortlaut gar nicht getroffen wird und dass sie sich von den "eigentlich gemeinten" Fallgruppen soweit unterscheidet, dass die Gleichbehandlung sachlich ungerechtfertigt und willkürlich wäre. Auch dann, wenn ein Mitglied des Stiftungsvorstands "nur" als Treuhänder tätig wird, besteht aber die Gefahr, dass aufgrund seiner Stellung als Vorstandsmitglied ein dem Wohl der Privatstiftung abträgliches Geschäft abgeschlossen wird und sich damit genau jenes Risiko verwirklicht, vor dem § 17 Abs 5 PSG die Privatstiftung gerade schützen will. Auch wird das Vorliegen einer Treuhandschaft vielfach nach außen nicht mit der erforderlichen Sicherheit erkennbar sein. Damit stellt eine angebliche Treuhänderstellung eines Vorstandsmitglieds keinen Grund dar, auf die Einhaltung des Verfahrens nach § 17 Abs 5 PSG zu verzichten.