10.06.2010 Wirtschaftsrecht

OGH: Bei der Gesellschaft verursachte Kosten einer Ersatzarbeitskraft aufgrund temporären Ausfalls des (geschäftsführenden) (Allein-)Gesellschafters - Schadenersatzanspruch der Gesellschaft gegen Schädiger des Gesellschafters?

Der Schaden, der im Vermögen einer GmbH infolge einer Körperverletzung des (geschäftsführenden) (Allein-)Gesellschafters dadurch entstanden ist, dass sie die Kosten einer von ihr wegen des temporären Ausfalls seiner Arbeitskraft tatsächlich eingestellten Ersatzkraft zu tragen hat, ist ein nichterstattungsfähiger Drittschaden, sodass die Gesellschaft als nur mittelbar Geschädigte den Kostenaufwand vom Schädiger nicht ersetzt verlangen kann


Schlagworte: Schadenersatzrecht, Körperverletzung, geschäftsführender) (Allein-)Gesellschafter, Kosten für Ersatzarbeitskraft, mittelbarer Schaden
Gesetze:

§§ 1295 ff ABGB

GZ 6 Ob 43/10g, 19.03.2010

OGH: Es ist gesicherte Rsp des OGH, dass der Schaden, der im Vermögen einer GmbH infolge einer Körperverletzung des (geschäftsführenden) (Allein-)Gesellschafters dadurch entstanden ist, dass sie die Kosten einer von ihr wegen des temporären Ausfalls seiner Arbeitskraft tatsächlich eingestellten Ersatzkraft zu tragen hat, ein nichterstattungsfähiger Drittschaden ist, sodass die Gesellschaft als nur mittelbar Geschädigte den Kostenaufwand vom Schädiger nicht ersetzt verlangen kann. Es liegt auch kein Fall einer Schadensverlagerung vom verletzten Gesellschafter auf die Gesellschaft vor, hat doch der verletzte Gesellschafter selbst keinen Anspruch auf Ersatz der von der Gesellschaft getragenen Kosten.