OGH: Irreführende Geschäftspraktik iSd § 2 Abs 1 UWG iZm Beschreibung eines Produkts als gratis und Hinweis über anfallende Gebühren im Kleinstdruck
Auch der blickfangartig herausgestellte Teil der Ankündigung darf für sich allein nicht irreführend iSd § 2 UWG sein; ein aufklärender Hinweis kann die Irreführungseignung nur bei ausreichender Deutlichkeit beseitigen
§ 2 Abs 1 UWG
GZ 4 Ob 29/10h, 11.05.2010
OGH: Nichts geändert hat die UWG-Novelle 2007 an der Rsp, wonach eine Ankündigung nach ihrem Gesamteindruck zu beurteilen ist. Der Gesamteindruck ist aber nicht gleichbedeutend mit dem Gesamtinhalt der Ankündigung, da der Gesamteindruck durch einzelne Teile der Ankündigung, die als Blickfang besonders herausgestellt sind, bereits entscheidend geprägt werden kann. In solchen Fällen darf auch der blickfangartig herausgestellte Teil der Ankündigung für sich allein nicht irreführend iSd § 2 UWG sein. Ein aufklärender Hinweis kann die Irreführungseignung nur bei ausreichender Deutlichkeit beseitigen.
Das Berufungsgericht ist von dieser Rsp im Ergebnis nicht abgewichen. Die beanstandete Ankündigung vermittelt einen unrichtigen Eindruck, weil der aufklärende Hinweis über anfallende Gebühren im Kleinstdruck gehalten und daher nicht geeignet ist, die durch die 0%-Zinsen-Angabe veranlasste Annahme einer kostenlosen Finanzierung zu korrigieren.