27.12.2007 Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Heilung der unrichtigen Gerichtsbesetzung in einer Arbeits- und Sozialrechtssache und Rechtsmittelverfahren

Der bindende Ausspruch über die Gerichtsbesetzung wirkt ebenso wie die Heilung der unrichtigen Gerichtsbesetzung nach § 37 Abs 1 ASGG der systematischen Einheit wegen auch für ein allfälliges Rechtsmittelverfahren und bestimmt demgemäß die anzuwendenden Rechtsmittelzulassungsvorschriften


Schlagworte: Verfahrensrecht, unrichtige Gerichtsbesetzung
Gesetze:

§ 37 ASGG

GZ 8 ObA 51/07v, 11.10.2007

OGH: Der bindende Ausspruch über die Gerichtsbesetzung wirkt ebenso wie die Heilung der unrichtigen Gerichtsbesetzung nach § 37 Abs 1 ASGG der systematischen Einheit wegen auch für ein allfälliges Rechtsmittelverfahren und bestimmt demgemäß die anzuwendenden Rechtsmittelzulassungsvorschriften.