29.05.2008 Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Rückwirkende Erfassung von Erziehungszeiten (für Sachverhalte vor Inkrafttreten des KBGG) als Beitragsmonate nach § 236 Abs 4a ASVG ?

Eine rückwirkende Erfassung von Erziehungszeiten im Ausmaß von bis zu 24 Beitragsmonaten, bei denen abstrakt der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld nach dem KBGG in der Vergangenheit (noch vor der Schaffung dieses Gesetzes) bestanden hätte, kommt nicht in Betracht


Schlagworte: Pensionsversicherung, Erfüllung der Wartezeit, Kinderbetreuungsgeld
Gesetze:

§ 236 Abs 4a ASVG

GZ 10 ObS 116/07t, 05.02.2008

OGH: Nach § 236 Abs 4a ASVG sind Kinderbetreuungszeiten erst ab 1. 1. 2002 als Beitragsmonate zu berücksichtigen. Eine rückwirkende Erfassung von Erziehungszeiten im Ausmaß von bis zu 24 Beitragsmonaten, bei denen abstrakt der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld nach dem KBGG in der Vergangenheit (noch vor der Schaffung dieses Gesetzes) bestanden hätte, kommt nicht in Betracht.