09.10.2008 Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Zum Zuschlag nach § 19e Abs 2 AZG bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses während einer Altersteilzeitvereinbarung

Die Vereinbarung einer beiderseitigen Kündigungsmöglichkeit während einer Altersteilzeitvereinbarung schließt den Verlust des Anspruchs auf den Zuschlag nach § 19e AZG bei Arbeitnehmerkündigung nicht aus


Schlagworte: Altersteilzeitvereinbarung, Schutzwürdigkeit, Zeitguthaben, Kündigung
Gesetze:

§ 19 AZG, § 27 AlVG

GZ 8 ObA 30/08g, 10.07.2008

Zwischen den Streitteilen wurde eine Vereinbarung über die Inanspruchnahme von Alterszeit getroffen. Infolge der Pensionsreform 2004 ergab sich für die Klägerin die Möglichkeit eines früheren Pensionsantritts ohne Abschläge in Kauf nehmen zu müssen. Der beklagte Arbeitgeber kam dem diesbezüglichen Ersuchen der Klägerin auf Abänderung der Altersteilzeitvereinbarung jedoch nicht entgegen, woraufhin diese ihr Arbeitsverhältnis durch Kündigung auflöste und mit der gegenständlichen Klage den Zuschlag zur Mehrarbeit nach § 19e Abs 2 AZG begehrte. Der Beklagte wandte ein, diese Gesetzesbestimmung sei bei vorzeitiger Arbeitnehmerkündigung nicht anzuwenden, sondern auf die Kündigung durch den Arbeitgeber sowie die einvernehmliche Auflösung beschränkt.

OGH: Die Regelungen über das Altersteilzeitgeld sollen sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitsgeber einen Anreiz bieten, eine Vereinbarung über Altersteilzeit einzugehen. Sowohl bei der Kündigung durch den Arbeitgeber als auch bei der einvernehmlichen Auflösung eines Arbeitsverhältnisses ist keine Schutzwürdigkeit des Arbeitgebers abzuleiten, weil er in beiden Fällen daran mitwirkt, dass ein Verbrauch des Zeitguthabens ausgeschlossen wird. Im Falle einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer besteht jedoch für den Arbeitgeber keine Möglichkeit einer Beeinflussung des Verbrauchs des Zeitguthabens. Die Vereinbarung einer beidseitigen Unkündbarkeit des Dienstverhältnisses während der Altersteilzeit bietet dem Arbeitgeber daher eine entsprechende Absicherung für den Fall einer Arbeitnehmerkündigung während des Laufs einer Altersteilzeitvereinbarung.