16.10.2008 Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Personalvertretung für den Bereich des öffentlichen Diensts - Erhebung der Feststellungsklage nach § 54 Abs 1 ASGG?

Der Personalvertretung für den Bereich des öffentlichen Diensts kommt eine den Organen der Arbeitnehmerschaft nach dem ArbVG entsprechende Stellung zu


Schlagworte: Verfahrensrecht, Parteifähigkeit, Personalvertretung für den Bereich des öffentlichen Diensts, Feststellungsverfahren
Gesetze:

§ 53 ASGG, § 54 ASGG

GZ 9 ObA 162/07z, 09.07.2008

OGH: Der Personalvertretung für den Bereich des öffentlichen Diensts kommt eine den Organen der Arbeitnehmerschaft nach dem ArbVG entsprechende Stellung zu. Sie ist daher Organ der Arbeitnehmerschaft iSd § 53 Abs 1 ASGG und zur Erhebung der Feststellungsklage nach § 54 Abs 1 ASGG legitimiert.