20.11.2008 Arbeits- und Sozialrecht
OGH: Betriebsübergangs iSd § 3 AVRAG
Für die Rechtsfolgen des Betriebsübergangs nach § 3 AVRAG kommt es nicht auf das Vorliegen eines Rechtsgeschäfts sondern auf den faktischen Übertragungsvorgang an
Schlagworte: Betriebsübergang
Gesetze:
§ 3 AVRAG
GZ 9 ObA 82/08m, 20.08.2008
OGH: Für die Rechtsfolgen des Betriebsübergangs nach § 3 AVRAG kommt es nicht auf das Vorliegen eines Rechtsgeschäfts sondern auf den faktischen Übertragungsvorgang an. Grundsätzlich treten die Folgen des Betriebsübergangs iSd § 3 AVRAG eo ipso - ohne Rücksicht auf einen entgegenstehenden Willen des "Veräußerers" und des "Erwerbers" - ein. Die Beurteilung dieser Frage hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab.