24.03.2006 Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Wenn der bisherige Inhaber die Betriebstätigkeit beendet, der Betrieb aber im Gefolge eines Verkaufs von einem neuen Inhaber weitergeführt wird, liegt keine dauernde Einstellung des Betriebs vor


Schlagworte: Betriebsrecht, Einstellung, Betriebsrat, Übergang
Gesetze:

§ 3 Abs 1 AVRAG, §§ 120ff ArbVG

In seiner Entscheidung vom 26.01.2006 zur GZ 8 Ob A 7/05w hatte sich der OGH mit einem Betriebsübergang auseinander zu setzen:

Im Rahmen des Konkursverfahrens wurden die wesentlichen Vermögenswerte der W... an die V...verkauft und die Schließung der W.. bewilligt. Deren Arbeitnehmer - mit Ausnahme der Beklagten, die Mitglieder des Betriebsrates waren - sind vorzeitig ausgetreten und arbeiten bei der V... weiter. Der MV begehrt die Zustimmung zur Kündigung dieser Betriebsratsmitglieder. Der OGH führte dazu aus: Bei einer dauernden Einstellung eines Betriebs ende der Schutz eines Betriebsratsmitgliedes mit Ablauf der Tätigkeit. Da die V... das Unternehmen am gleichen Standort mit den gleichen Betriebsmitteln betreibe und auch ein Großteil der Belegschaft übernommen worden sei, sei nicht von einem Betriebsstillstand der W... auszugehen. Ein Wechsel des Betriebsinhabers sei keine Betriebseinstellung. Es liege ein Betriebsübergang vor und der Mandatsschutz der Beklagten bleibe aufrecht. Daran ändere auch der Umstand nichts, dass der Verkauf im Rahmen eines Konkursverfahrens erfolgt sei.