OGH: Zeitliche Begrenzung der Invalidität durch eine Krankenstandsprognose
Prognostizierte Krankenstände von mindestens sieben Wochen in einem Jahr erfüllen den Begriff der Invalidität
§ 255 ASVG, § 273 ASVG, § 124 BSVG, § 133 GSVG
GZ 10 ObS 24/09s, 24.02.2009
Dem Kläger wurde durch die Vorinstanzen aufgrund des festgestellten Leistungskalküls eine befristete Invaliditätspension zuerkannt. Zur Begründung wurde angeführt, dass eine gewisse Häufigkeit an Krankenständen zu erwarten und allein aufgrund der prognostizierten krankheitsbedingten Ausfälle des Klägers mit einem Ausschluss vom allgemeinen Arbeitsmarkt zu rechnen sei.
OGH: Nach stRsp ist ein Ausschluss vom allgemeinen Arbeitsmarkt dann anzunehmen, wenn höchst wahrscheinlich Krankenstände im Umfang von mindestens sieben Wochen im Jahr eintreten werden. Wesentlich ist dabei, dass dem Dienstgeber - abgesehen von einmaligen Krankenständen - die krankheitsbedingte Abwesenheit des Arbeitnehmers in diesem Umfang nicht zugemutet werden kann. Ist eine Besserung des Leistungskalküls zu erwarten, ist die Invaliditätspension befristet zu gewähren.