21.05.2009 Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Berücksichtigung einer ausländischen Pensionsleistung bei der Berechnung der Witwenpension

Ausländische Pensionsleistungen, die als Betriebspension zu qualifizieren sind oder mit einer solchen vergleichbar sind, sind vom Einkommensbegriff des § 264 Abs 5 ASVG ausgenommen


Schlagworte: Pensionsversicherung, Witwenpension, Berechnung, Eigeneinkommen
Gesetze:

§ 264 Abs 5 Z 5 ASVG

GZ 10 ObS 18/09h, 17.03.2009

Bei der Berechnung der Witwenpension der Klägerin wurde neben der von ihr bezogenen staatlichen Pension auch eine sogenannte Teachers-Pension als eigenes Einkommen berücksichtigt. Diese ist als Leistung aufgrund eines ausländischen Versicherungs- und Versorgungssystems zu qualifizieren. Fraglich ist nunmehr, ob es sich dabei um eine der Betriebspension gleichzuhaltende Leistung oder doch um eine staatliche Pensionsvorsorge handelt.

OGH: Betriebspensionen stellen kein Einkommen im sozialversicherungsrechtlichen Sinn dar und sind daher auch nicht in die Berechnungsgrundlage der Witwenpension miteinzubeziehen. Die Grundsätze, die in dem Zusammenhang entwickelt wurden, gelten gleichermaßen für ausländische Pensionsleistungen, wobei zu beachten ist, dass als Gebietskörperschaften nur inländische Körperschaften öffentlichen Rechts erfasst sind und ein Versorgungssystem dadurch gekennzeichnet ist, dass die Leistungen aus allgemeinen Steuermitteln erbracht werden und nicht durch eine Versichertengemeinschaft.