02.07.2009 Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Kündigungsschutz bei wechselnder Beschäftigung innerhalb eines Konzerns

Für die Frist des § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG sind unter speziellen Voraussetzungen die Vordienstzeiten im Konzern anzurechnen


Schlagworte: Kündigungsschutz, Betrieb, Unternehmen, Konzern
Gesetze:

§ 105 Abs 3 Z 2 ArbVG

GZ 9 ObA 177/08g, 29.04.2009

Der Kläger wechselte in Form einer Vertragsübernahme von einer Konzerngesellschaft in eine andere und übernahm eine Führungsposition als Abteilungsleiter. Nachdem die Geschäftsführung der Auffassung war, dass der Kläger für diesen Posten nicht geeignet ist, wurde das Dienstverhältnis nach rund drei Monaten gekündigt. Dem Begehren des Klägers, dass diese Kündigung aufgrund sozialer Ungerechtigkeit rechtsunwirksam sei, hielt die beklagte Partei entgegen, dass die Voraussetzung der Mindestbeschäftigung von 6 Monaten innerhalb des Betriebes oder Unternehmens nicht erfüllt sei.

OGH: In der Lehre wird die Ansicht vertreten, dass analog zu der Regelung des Kündigungsschutzes im Bereich der ausdrücklich im Gesetz angeführten und betriebsverfassungsrechtlich eindeutig definierten Begriffe des Betriebes und des Unternehmens, dieser Schutz auch auf den Konzern anzuwenden ist, sofern dieser eine einheitliche Unternehmensführung aufweist. Im Falle einer besonderen gesetzlichen Konstruktion, die im gegenständlichen Fall durch die Bestimmung des § 20 Abs 2 Bundesbahngesetzes begründet ist, wird das Vorliegen der erforderlichen Vordienstzeiten bei einem Wechsel der Arbeitskräfte innerhalb der Konzerngesellschaften angenommen, um dem Willen des Gesetzgebers, Arbeitskräfte innerhalb eines Konzerns möglichst effektiv und flexibel einzusetzen, zu entsprechen.