31.03.2006 Arbeits- und Sozialrecht

EuGH: Vertragsverletzung Österreichs - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - nicht fristgemäße Umsetzung


Schlagworte: Gleichbehandlung, Diskrimierung, Behinderung
Gesetze:

Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. L 303, S. 16)

Mit Urteil vom 23.02.2006 zur GZ C-133/05 hat der EuGH für Recht erkannt und entschieden:

Die Republik Österreich hat dadurch ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. L 303, S. 16) verletzt, dass sie nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die notwendig sind, um auf Bundesebene den Bestimmungen über die Diskriminierung wegen Behinderung und auf Landesebene mit Ausnahme der Länder Wien und Niederösterreich allen Bestimmungen der Richtlinie nachzukommen.