27.08.2009 Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Auswirkung der Krankenstandsprognose auf die Berufsunfähigkeit

Sofern die prognostizierten Krankenstände eine gewisse Mindestdauer erreichen, begründet dies den Ausschluss vom allgemeinen Arbeitsmarkt und damit eine Berufsunfähigkeit


Schlagworte: Pensionsversicherung, Berufsunfähigkeit, Krankenstandsprognose, Stichtag, Mindestdauer
Gesetze:

§ 255 Abs 3 ASVG, § 273 Abs 3 ASVG

GZ 10 ObS 66/09t, 16.06.2009

Von den Vorinstanzen wurde das Begehren der Klägerin auf Gewährung einer Berufsunfähigkeitspension dem Grunde nach stattgegeben. Die Klägerin leide an einer depressiven Erkrankung, die einen Ausschluss vom allgemeinen Arbeitsmarkt bewirke und eine Invalidität begründe. Die am Stichtag hinsichtlich der zu erwartenden Krankenstände erstellte Prognose erfülle die gesetzliche Voraussetzung, dass die gesundheitliche Beeinträchtigung eine gewisse Mindestdauer aufweisen müsse.

OGH: Dienstnehmer, die sich höchstwahrscheinlich mindestens sieben Wochen jährlich trotz Krankenbehandlung im Krankenstand befinden werden, können dauernd nur beschäftigt werden, wenn der Dienstgeber eine entsprechende Bereitschaft zeigt. Bei der Beurteilung der Berufsunfähigkeit aufgrund der Krankenstandsprognose ist von einer ex-ante-Betrachtung ab der Antragstellung auszugehen, wobei auch in diesem Fall eine bestimmte Mindestdauer des Leidenszustands erforderlich ist, um einen Anspruch auf eine Leistung aus der Pensionsversicherung zu begründen.