10.09.2009 Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Regressanspruch gegen den Betriebsvorgänger

Dem Betriebsnachfolger steht hinsichtlich konsumierter Urlaubsansprüche, die vor Betriebsübergang entstanden sind, eine anteilige Regressmöglichkeit zu


Schlagworte: Betriebsübergang, Urlaubsanspruch, Regress
Gesetze:

§ 3 AVRAG, § 6 AVRAG

GZ 2 Ob 16/09f, 25.06.2009

Zwischen den Streitteilen erfolgte ein Betriebsübergang ohne nähere vertragliche Vereinbarung. Die klagende Partei begehrt nun als Betriebsnachfolgerin für jene Urlaubsansprüche, die vor Betriebsübergang entstanden sind, Ersatz für die mit den tatsächlich konsumierten Urlaubstagen geleisteten Urlaubsentgelte und stützt sich dabei auf die Solidarhaftung des § 6 Abs 1 AVRAG. Dem hält die beklagte Partei entgegen, dass ein Regress nur hinsichtlich erbrachter Urlaubsersatzleistungen möglich wäre, nicht jedoch im Falle der Konsumation von Urlaub, der einen Naturalanspruch darstelle.

OGH: Der Urlaubsanspruch stellt einen Doppelanspruch dar und umfasst den Anspruch auf Arbeitsfreistellung und den Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Wird Urlaubsentgelt für einen konsumierten Urlaubsanspruch gezahlt, der noch in der Zeit vor dem Betriebsübergang entstanden ist, besteht die Möglichkeit, mangels abweichender vertraglicher Vereinbarung anteilig Regress gegen den Betriebsvorgänger zu nehmen, um zu verhindern, dass der Betriebserwerber ohne entsprechende Gegenleistung Urlaubsansprüche aus Vorperioden entgeltmäßig abdecken muss.