15.10.2009 Arbeits- und Sozialrecht
OGH: Berücksichtigung des Pflegegeldes im Hinblick auf die Witwenpension
Dem Pflegegeld kommt keine Einkommensersatzfunktion zu
Schlagworte: Witwenpension, Pflegegeld, Einkommen, Geldleistung
Gesetze:
§ 264 ASVG
GZ 10 ObS 33/09i, 21.07.2009
Die Klägerin begehrte die Gewährung einer Witwenpension in der gesetzlichen Höhe, die von der beklagten Partei abgewiesen wurde, indem auch das der Klägerin geleistete Pflegegeld bei der Berechnung deren Einkommens berücksichtigt wurde.
OGH: Der Zweck des Pflegegeldes ist allein darauf gerichtet, eine Pauschalabgeltung für den durch die behinderungsbedingte Pflegebedürftigkeit ausgelösten Mehraufwand zu schaffen. Der betroffenen Person soll durch diese Geldleistung eine Wahlmöglichkeit eingeräumt werden, in welcher Form diese Pflegemaßnahmen durchgeführt werden. Das Pflegegeld ist daher keinesfalls als Einkommen zu qualifizieren.