04.11.2009 Arbeits- und Sozialrecht

OGH: VBG - Zulässigkeit der Befristung von Arbeitsverträgen

Die Befristung eines Dienstverhältnisses ist zulässig, wenn feststeht, für welche Person der Vertragsbedienstete als Ersatz eingestellt wird


Schlagworte: Vertragsbedienstetenrecht, Dienstvertrag, Befristung, Ersatzbedarf
Gesetze:

§ 4 Abs 2 Z 3 VBG, § 4a Abs 2 Z 3 VBG, § 49m VBG, § 109 Universitätsgesetz 2002

GZ 9 ObA 7/09h, 26.08.2009

Der Kläger wurde als Ersatzkraft für die Dauer der Karenzierung eines Universitätsprofessors eingestellt und der Arbeitsvertrag folglich mit der Dauer dessen Freistellung sowie auch kalendermäßig befristet. Mit Beendigung des Dienstverhältnisses des karenzierten Mitarbeiters zur beklagten Universität wurde auch das befristete Dienstverhältnis mit dem Kläger für beendet erklärt.

OGH: Neben der kalendermäßigen Befristung von Arbeitsverhältnissen ist auch eine Befristung zulässig, die an ein bestimmtes Ereignis anknüpft, sofern dieses objektiv feststellbar und einer willkürlichen Beeinflussung durch die Vertragsparteien entzogen ist. Im Falle einer Planstellenbewirtschaftung liegt die erforderliche Bestimmbarkeit und damit eine wirksame Befristung vor, wenn das Arbeitsverhältnis auf die Dauer eines Ersatzbedarfs beschränkt ist und die Person feststeht, für die vorübergehender Ersatz geschaffen werden soll.