04.11.2009 Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Zu den Auswirkungen einer abgelaufenen Arbeitserlaubnis

Verstößt ein Arbeitsvertrag gegen das AuslBG, führt dies nicht zur automatischen Beendigung des Arbeitsverhältnisses


Schlagworte: Ausländerbeschäftigungsrecht, Beschäftigungserlaubnis, Kündigungsentschädigung
Gesetze:

§ 7 Abs 8 AuslBG, § 29 Abs 3 AuslBG

GZ 9 ObA 118/08f, 26.08.2009

Das Arbeitsverhältnis des Klägers wurde nach Ablauf seiner Arbeitserlaubnis und mangels Vorliegen einer Beschäftigungsbewilligung für beendet erklärt. Strittig war in weiterer Folge, ob dem klagenden Arbeitnehmer aufgrund der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Kündigungsentschädigung zusteht.

OGH: Ein Anspruch auf Kündigungsentschädigung setzt ein Verschulden des Arbeitsgebers daran voraus, dass die Beschäftigungsbewilligung weggefallen ist. Der Ablauf der Beschäftigungsbewilligung bzw der Arbeitserlaubnis bewirkt einen nichtigen Arbeitsvertrag, der fristlos und ohne Bindung an die gesetzlich geregelten Beendigungsarten beendet werden kann, ohne dass dadurch ein Entlassungsgrund vorliegt.