19.11.2009 Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Invaliditätspension - zur Anwendbarkeit des § 255 Abs 2 ASVG auf Zeiten des Krankengeldbezugs

Eine durch Krankengeldbezug begründete Teilversicherung in der Pensionsversicherung gilt nicht als Beitragszeit der Ausübung eines qualifizierten Berufs


Schlagworte: Pensionsversicherung, Invalidität, Beitragsmonat, Ersatzzeit, Berufstätigkeit, Teilversicherung
Gesetze:

§ 255 ASVG, § 8 Abs 1 Z 2 lit a bis g ASVG

GZ 10 ObS 139/09b, 08.09.2009

Das gegenständliche Verfahren dreht sich um die Gewährung der Invaliditätspension, welche zunächst vom Erstgericht zuerkannt wurde, da der Kläger ausreichend Beitragsmonate in Form von Schulungsmaßnahmen und Krankengeldbezug erworben habe. Diese Entscheidung wurde jedoch vom Berufungsgericht mit der Begründung aufgehoben, dass Zeiten des Krankengeldbezuges nach dem APG nicht als anspruchsbegründend zu werten seien.

OGH: Mit der Einführung des Allgemeinen Pensionsgesetzes wurde die Möglichkeit des Erwerbs von Ersatzzeiten abgeschafft und Teilversicherungen geschaffen, für welche Beiträge bestimmter Stellen vorgesehen sind. Diese Zeiten gelten zwar als Beitragsmonate, mangels Ausübung einer Berufstätigkeit sind sie jedoch nicht als Beitragsmonate hinsichtlich der Prüfung, ob die Voraussetzungen des Invaliditätsbegriffs erfüllt sind, zu berücksichtigen. Der Begriff der Beitragsmonate gem § 255 Abs 2 ASVG ist daher von den Zeiten iSd § 8 Abs 1 Z 2 lit a bis g ASVG zu unterscheiden.