07.01.2010 Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Richterdienstrecht - Erledigungsverzögerungen als Dienstvergehen

Bei der Beurteilung von disziplinären Erledigungsverzögerungen als Dienstvergehen ist grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen


Schlagworte: Richterdienstrecht, Disziplinarverfahren, Erledigungsverzögerung, Dienstvergehen
Gesetze:

§ 57 RStDG, § 101 RStDG, § 103 RStDG, § 121 RStDG

GZ Ds 10/09, 29.09.2009

OGH: Dem Disziplinaranwalt ist zwar beizupflichten, dass bei der Beurteilung von disziplinären Erledigungsverzögerungen als Dienstvergehen grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen ist. Die dazu angestellten Erwägungen des OLG *****, insbesondere die in der Berufung völlig außer Betracht gelassenen Milderungsumstände, wonach die Verfehlungen des Dr ***** im erheblichen Umfang auf eine von ihm nicht erkannte und auch nicht erkennbare krankheitsbedingte Einschränkung seiner Leistungsfähigkeit zurückzuführen waren, er in der Zwischenzeit seine Rückstände abbaute und nunmehr verzögerungsfrei und strukturiert arbeitet, lässt das vom Disziplinargericht vorgenommene Absehen vom Ausspruch über die Verhängung einer Disziplinarstrafe nach § 101 Abs 3 RStDG gerechtfertigt erscheinen.