21.01.2010 Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Zu den Voraussetzungen einer Invaliditätspension

Zeiten eines Krankengeldbezuges gelten unabhängig davon, ob der Grund für den Bezug ein Arbeits- oder Freizeitunfall war, nicht als Zeiten einer berufsschutzerhaltenden Ausübung des erlernten Berufs


Schlagworte: Pensionsversicherung, Invalidität, Berufsschutz
Gesetze:

§ 255 Abs 1 und 2 ASVG

GZ 10 ObS 162/09k, 20.10.2009

Der Anspruch des Klägers auf Invaliditätspension wurde mit der Begründung abgelehnt, dass keine für einen Berufsschutz ausreichenden Beitragsmonate in der erlernten Tätigkeit als Berufskraftfahrer erworben worden seien. Die Zeiten eines Krankengeldbezuges infolge eines Arbeitsunfalles seien nicht als anspruchsbegründende Zeit der Ausübung der erlernten Berufstätigkeit zu werten.

OGH: Für die Begründung eines Berufsschutzes reicht eine Berufsausbildung für sich allein noch nicht aus, sondern der Versicherte muss im erlernten Beruf überwiegend tatsächlich tätig gewesen sein. Eine durch einen Arbeitsunfall oder Berufskrankheit verursachte Arbeits- oder Erwerbsunfähigkeit kann daher zum Verlust des Berufsschutzes führen.