01.04.2010 Arbeits- und Sozialrecht

OGH: IESG iZm Abwerbeentschädigung

Geldleistungen, die iZm der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses versprochen werden, sind nicht durch das IESG gesichert


Schlagworte: Insolvenz-Entgeltsicherung, Abwerbeentschädigung
Gesetze:

§ 1 IESG

GZ 8 ObS 14/09f, 21.12.2009

Im Dienstvertrag wurden zwar keine Anrechnungen von Vordienstzeiten vereinbart; die Arbeitgeberin verpflichtete sich jedoch, nach Ablauf von zwei Jahren einen Betrag in Höhe der Hälfte der dem Kläger theoretisch gegenüber dem früheren Arbeitgeber zustehenden Abfertigung zu bezahlen.

OGH: Geldleistungen, die iZm der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses versprochen werden (hier: "Abwerbeentschädigung"), sind nicht durch das IESG gesichert.