OGH: Zum Anspruch auf Krankengeld
Ein neuer Krankengeldanspruch nach Aussteuerung setzt voraus, dass zwischen Ersterkrankung und Wiedererkrankung Arbeitsfähigkeit bestanden hat
§ 120 ASVG, § 138 ASVG, § 139 ASVG, § 8 AlVG
GZ 10 ObS 166/09y, 19.01.2010
Der Kläger bezog aufgrund eines Arbeitsunfalls Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Nach Ausschöpfung der Höchstanspruchdauer auf Krankengeld bezog der Kläger zunächst Arbeitslosengeld und nahm dann eine neue Beschäftigung auf. Ein neuerlicher Anspruch aufgrund eines weiteren Arbeitsunfalls wurde von der beklagten Partei mit der Begründung abgelehnt, dass der Kläger fortlaufend arbeitsunfähig gewesen sei und folglich kein neuer Versicherungsfall vorliege.
OGH: Nach Ausschöpfung der Höchstanspruchsdauer auf Krankengeld setzt das Entstehen eines neuerlichen Anspruchs den Bestand einer Versicherung für eine gewisse Dauer voraus. Wesentlich ist dabei, dass der Versicherte während dieser Zeit unabhängig von einem allfälligen Weiterbestehen der Krankheit arbeitsfähig war. Ob die Wiedererkrankung auf derselben Krankheitsursache beruht, ist hingegen nicht von Relevanz. Die Zeiten einer Krankenversicherung als Leistungsbezieher von Arbeitslosengeld sind in die Wartezeit des § 139 Abs 4 ASVG einzurechnen.