20.05.2010 Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Betriebsübergang nach § 3 AVRAG - Kündigungsentschädigung vom früheren AG und neues Arbeitsverhältnis mit Übernehmer?

Kann der AN von seinem Wahlrecht Gebrauch machen, anstelle auf einer Übernahme seines Arbeitsverhältnisses zu bestehen, vom früheren AG Kündigungsentschädigung zu verlangen, so ist es ihm auch unbenommen, ein neues Arbeitsverhältnis mit dem Übernehmer einzugehen


Schlagworte: Betriebsübergang, Kündigung, Kündigungsentschädigung
Gesetze:

§ 3 AVRAG

GZ 9 ObA 1/10b, 03.03.2010

OGH: Das Berufungsgericht zitiert zutreffend die Rechtsprechung, nach der einem Arbeitnehmer, der entgegen dem aus § 3 AVRAG hervorgehenden Kündigungsverbot iZm einem Betriebsübergang gekündigt wurde, ein Wahlrecht dahin zusteht, dass er, statt auf der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit dem Übernehmer des Betriebs zu bestehen, die Beendigung akzeptiert und im Falle der frist- oder terminwidrigen Kündigung die Kündigungsentschädigung begehrt. Konnte daher der Kläger von seinem Wahlrecht Gebrauch machen, anstelle auf einer Übernahme seines Arbeitsverhältnisses zu bestehen, vom früheren Arbeitgeber Kündigungsentschädigung zu verlangen, so war es ihm auch unbenommen, ein neues Arbeitsverhältnis mit dem Übernehmer einzugehen. Da die ersten drei Monate im Rahmen begehrter Kündigungsentschädigung sowohl nach § 1162b ABGB als auch nach § 29 AngG jedenfalls anrechnungsfrei sind, kommt es nicht darauf an, ob und in welcher Höhe der Gekündigte in dieser Zeit ein Einkommen bezogen hat.