27.05.2010 Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Zinsen iZm Arbeitsverhältnis - § 49a ASGG auch auf arbeitnehmerähnliche Personen anwendbar?

Die Bestimmung des § 49a ASGG erstreckt sich nicht auf arbeitnehmerähnliche Personen


Schlagworte: Zinsen iZm Arbeitsverhältnis, arbeitnehmerähnliche Personen
Gesetze:

§ 49a ASGG

GZ 9 ObA 49/09k, 24.03.2010

OGH: Die Bestimmung des § 49a ASGG erstreckt sich nicht auf arbeitnehmerähnliche Personen. Soweit diese als Unternehmer (hier: Tankstellenpächter) einem anderen Unternehmer gegenüberstehen, bemisst sich der Zinsenzuspruch nach § 1333 Abs 2 ABGB bzw § 352 UGB.