22.07.2010 Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Diskriminierende Beendigung - § 12 Abs 7 GlBG und Änderung der Rechtslage

Der/die Arbeitnehmer/in hat nunmehr ein Wahlrecht, entweder - wie schon bisher - die diskriminierende Beendigung anzufechten oder diese gegen sich gelten zu lassen und dafür Schadenersatz begehren zu können


Schlagworte: Gleichbehandlungsrecht, Schadenersatzrecht, Rechtsfolgen der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes, Anfechtung der Beendigungserklärung, Kündigungsentschädigung
Gesetze:

§ 12 Abs 7 GlBG, §§ 1295 ff ABGB

GZ 9 ObA 55/09t, 11.05.2010

OGH: Die Neuregelung des § 12 Abs 7 letzter Satz GlBG (BGBl I 98/2008) stellt eine wesentliche Neuerung gegenüber der bisherigen Rechtslage dar: Der/die Arbeitnehmer/in soll nunmehr ein Wahlrecht haben, entweder - wie schon bisher - die diskriminierende Beendigung anzufechten oder diese gegen sich gelten zu lassen und dafür Schadenersatz begehren zu können.