13.01.2011 Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Invalidität / Berufsunfähigkeit - Ausschluss vom Arbeitsmarkt iZm Krankenständen?

Für einen Ausschluss eines Versicherten vom allgemeinen Arbeitsmarkt ist erforderlich, dass in Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit und trotz zumutbarer Krankenbehandlung leidensbedingte Krankenstände in einer Dauer von sieben Wochen und darüber im Jahr zu erwarten sind


Schlagworte: Invalidität, Berufsunfähigkeit, Krankenstände, Ausschluss vom Arbeitsmarkt
Gesetze:

§ 255 ASVG, § 273 ASVG

GZ 10 ObS 112/10h, 27.07.2010

OGH: Die Rechtsansicht des Berufungsgerichts, dass ein Versicherter, bei dem - über die bei jedermann zu erwartenden Krankenstände hinaus - leidensbedingte Krankenstände von zwei Wochen pro Jahr zu erwarten sind, nicht vom allgemeinen Arbeitsmarkt ausgeschlossen ist, entspricht der stRsp. Demnach ist für einen Ausschluss eines Versicherten vom allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich, dass in Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit und trotz zumutbarer Krankenbehandlung leidensbedingte Krankenstände in einer Dauer von sieben Wochen und darüber im Jahr zu erwarten sind. Dass daran - ungeachtet einer angespannteren Arbeitsmarktlage und eines langsam weiter gesunkenen Wertes der durchschnittlichen Krankenstandstage der Arbeitnehmer pro Jahr - festgehalten werden kann, ist keineswegs unvertretbar, ging doch auch der OGH vor nicht allzu langer Zeit von dieser Ansicht aus. Der OGH lehnt im Übrigen einen von der jeweiligen Arbeitsmarktlage abhängigen Invaliditätsbegriff ab. Ob der Versicherte in der Konkurrenzsituation zu anderen Arbeitnehmern tatsächlich einen Arbeitsplatz in einem Verweisungsberuf finden kann oder nicht, betrifft nicht den Risikobereich der Pensionsversicherung, sondern den der Arbeitslosenversicherung.

Bei der dargestellten Frage zum Ausschluss eines Versicherten vom allgemeinen Arbeitsmarkt handelt es sich um eine Rechtsfrage, nicht um eine durch einen berufskundlichen Sachverständigen zu lösende Tatsachenfrage.