24.03.2011 Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Zur Pauschalentlohnung von Überstunden

Eine Pauschalentlohnung von Überstunden ist grundsätzlich zulässig; das Pauschale darf aber im Durchschnitt eines längeren Zeitraums nicht geringer sein als die zwingend zustehende Überstundenvergütung


Schlagworte: Arbeitszeitrecht, Überstunden, Pauschale
Gesetze:

§ 10 AZG, § 6 AZG

GZ 8 ObA 29/10p, 22.02.2011

OGH: Eine Pauschalentlohnung von Überstunden ist nach stRsp grundsätzlich zulässig; das Pauschale darf aber im Durchschnitt eines längeren Zeitraums nicht geringer sein als die zwingend zustehende Überstundenvergütung. Als Beobachtungszeitraum für diese Deckungsprüfung ist üblicherweise das Kalenderjahr anzusehen, davon kann jedoch durch Vereinbarung im Einzelfall abgewichen werden.

Nach stRsp des OGH kann die Anordnung von Überstunden auch schlüssig erfolgen; vom Arbeitnehmer geforderte Leistungen, die bei richtiger Einteilung der Arbeit nicht innerhalb der Normalarbeitszeit erbracht werden können, sind als Überstunden zu bezahlen. Daran ändert auch eine kollektivvertragliche Bestimmung, die nur "ausdrücklich" angeordnete Arbeitsstunden als Überstunden vorsieht, nichts, zumal eine derart enge Auslegung solcher Bestimmungen deren Sittenwidrigkeit zur Folge hätte.