24.03.2011 Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Sind ausländische Einkünfte, die einem Doppelbesteuerungsabkommen unterliegen, bei der Einkommensfestsetzung iSd § 8 Abs 1 Z 2 KBGG zu berücksichtigen?

§ 8 Abs 1 Z 2 erster Satz KBGG, nach dem die Einkünfte aus selbständiger Arbeit (nach § 22 EStG) mit jenem Betrag zu berücksichtigen sind, der in die Ermittlung des Einkommens für das betreffende Kalenderjahr eingeht, ist so zu verstehen, dass davon auch im Ausland erzielte Einkünfte erfasst sind, ungeachtet dessen, dass diese infolge der Geltung von Doppelbesteuerungsabkommen im Inland nicht besteuert werden dürfen


Schlagworte: Kinderbetreuungsgeld, Gesamtbetrag der maßgeblichen Einkünfte, Einkünfte aus selbständiger Arbeit, ausländische Einkünfte, Doppelbesteuerungsabkommen
Gesetze:

§ 8 Abs 1 Z 2 KBGG

GZ 10 ObS 173/10d, 01.02.2011

OGH: § 8 Abs 1 Z 2 erster Satz KBGG, nach dem die Einkünfte aus selbständiger Arbeit (nach § 22 EStG) mit jenem Betrag zu berücksichtigen sind, der in die Ermittlung des Einkommens für das betreffende Kalenderjahr eingeht, ist so zu verstehen, dass davon auch im Ausland erzielte Einkünfte erfasst sind, ungeachtet dessen, dass diese infolge der Geltung von Doppelbesteuerungsabkommen im Inland nicht besteuert werden dürfen. Diese Rechtsansicht entspricht auch der Zielsetzung des KBGG, das Kinderbetreuungsgeld nur jenen Eltern(-teilen) zu gewähren, die bereit sind, die Berufstätigkeit im Hinblick auf die Kinderbetreuung einzuschränken. Die "Zuverdienstgrenze" ist daher als Maßstab für die Bereitschaft zur Einschränkung der Berufstätigkeit zugunsten der Betreuungsleistung bzw - anders betrachtet - für die Bereitschaft (und Möglichkeit) zur Kinderbetreuung zu sehen. Es sind daher bei der Beurteilung eines möglichen Überschreitens der Zuverdienstgrenze Erwerbseinkünfte unabhängig davon, ob sie allein im Inland und/oder im Ausland erzielt wurden, einzubeziehen.