16.11.2006 Strafrecht

OGH: Auch bei einem Studenten ist bei der Beurteilung der Verletzung der Unterhaltspflicht gem § 198 Abs 1 StGB grundsätzlich vom Anspannungsgrundsatz auszugehen


Schlagworte: Verletzung der Unterhaltspflicht, Anspannungsgrundsatz, Student
Gesetze:

§ 198 Abs 1 StGB

In seinem Erkenntnis vom 21.09.2006 zur GZ 12 Os 95/06x hat sich der OGH mit der Verletzung der Unterhaltspflicht gem § 198 Abs 1 StGB befasst:

OGH: Aus der auch für die strafrechtliche Beurteilung eines Verhaltens nach § 198 Abs 1 StGB maßgeblichen Judikatur folgt, dass auch bei einem Studenten grundsätzlich vom Anspannungsgrundsatz auszugehen ist. Zwar ist der Vater eines minderjährigen Kindes während eines zielstrebig betriebenen Studiums nicht verpflichtet, eine derart zeitintensive Beschäftigung anzunehmen, welche die Studiendauer verlängern würde, doch kann von ihm verlangt werden, in den nicht unbeträchtlichen, übliche Erholungsphasen übersteigenden Ferienzeiten - soweit in diesen nicht verpflichtende Übungen oder Praktika vorgeschrieben sind - oder auch sonst einer nicht studienverlängernden (Neben-)Tätigkeit entsprechend seinen Fähigkeiten bei gegebener Arbeitsmarktlage nachzugehen, um seiner Unterhaltspflicht wenigstens im eingeschränkten Umfang nachkommen zu können.