27.07.2007 Strafrecht

OGH: Bei Ermittlung des Existenzminimums dienen die durch die vom Bundesministerium für Justiz erlassenen Existenzminimum-Tabellen determinierten Freibeträge des § 291a EO als Orientierungshilfe


Schlagworte: Geldstrafen, Tagessatz, Existenzminimum
Gesetze:

§ 19 Abs 2 StGB

In seinem Erkenntnis vom 22.05.2007 zur GZ 11 Os 33/07y hat sich der OGH mit Geldstrafen befasst:

OGH: Bei Ermittlung des Existenzminimums dienen die durch die vom Bundesministerium für Justiz erlassenen Existenzminimum-Tabellen determinierten Freibeträge des § 291a EO als Orientierungshilfe.