30.09.2007 Strafrecht
OGH: Eine analoge Heranziehung des Nichtigkeitsgrundes nach § 281 Abs 1 Z 4 StPO kommt im Grundrechtsbeschwerdeverfahren nicht in Betracht
Schlagworte: Grundrechtsbeschwerde, Nichtigkeitsgrund
Gesetze:
§ 10 GRBG, § 281 Abs 1 Z 4 StPO
In seinem Erkenntnis vom 16.08.2007 zur GZ 14 Os 95/07p hat sich der OGH mit der Grundrechtsbeschwerde befasst:
OGH: Insoweit sich die Grundrechtsbeschwerde des Betroffenen gegen die Nichterledigung seines Antrags auf ergänzende Befundung wendet, genügt ihr entgegenzuhalten, dass eine analoge Heranziehung des Nichtigkeitsgrundes nach § 281 Abs 1 Z 4 StPO im Grundrechtsbeschwerdeverfahren nicht in Betracht kommt.