30.09.2007 Strafrecht

OGH: Zwar ist die geschiedene Ehegattin des Angeklagten zur Aussageverweigerung berechtigt, nicht aber die frühere Lebensgefährtin


Schlagworte: Strafprozessrecht, Zeuge, Entschlagungsrecht, Angehörige, frühere Lebensgefährtin
Gesetze:

§ 152 Abs 1 Z 2 StPO

In seinem Erkenntnis vom 08.08.2007 zur GZ 15 Os 60/07y hat sich der OGH mit dem Entschlagungsrecht von Zeugen befasst:

OGH: § 152 Abs 1 Z 2 StPO stellt nach seinem klaren Wortlaut und Sinn auf die Angehörigeneigenschaft im Zeitpunkt der Vernehmung ab. Dabei wird der Angehörigenbegriff des § 72 StGB durch entsprechenden Verweis übernommen und um die Fälle einer Angehörigeneigenschaft aus früherer Ehe erweitert. Demnach ist zwar die geschiedene Ehegattin des Angeklagten zur Aussageverweigerung berechtigt, nicht aber die frühere Lebensgefährtin.