08.11.2007 Strafrecht

OGH: Entschuldigender Notstand iZm dem SMG

Der Versuch der Erzeugung einer großen Menge Suchtgiftes wiegt als drohender Schaden jedenfalls unverhältnismäßig schwerer als der individuelle Nachteil, der fallbezogen dadurch abgewendet werden sollte, nämlich eine Substitution der für den Angeklagten ihn nicht leistbaren Medikamente zur - subjektiv sogar besser empfundenen - Behandlung seines Bronchialasthmas


Schlagworte: Entschuldigender Notstand, Suchtgift
Gesetze:

§ 10 StGB, SMG

GZ 11 Os 93/07x, 21.08.2007

Peter P***** wurde des versuchten Verbrechens nach § 15 StGB, § 28 Abs 2 erster Fall SMG schuldig erkannt. Danach hat er von Mitte Juli 2006 bis 6. September 2006 in Neumarkt am Wallersee den bestehenden Vorschriften zuwider, Suchtgift in einer großen Menge (§ 28 Abs 6 SMG) durch Anbau von 129 Stück THC-hältiger Cannabispflanzen zu erzeugen versucht.

Der Angeklagte wendet entschuldigenden Notstand ein. Der Anbau der Cannabispflanzen sei zwecks Substitution der für ihn nicht leistbaren Medikamente zur - subjektiv sogar besser empfundenen - Behandlung seines Bronchialasthmas erfolgt.

OGH: Der Versuch der Erzeugung einer großen Menge Suchtgiftes wiegt als drohender Schaden jedenfalls unverhältnismäßig schwerer als der individuelle Nachteil, der fallbezogen dadurch abgewendet werden sollte.