06.12.2007 Strafrecht

OGH: Strafbemessung und leugnende Verantwortung des Angeklagten

Es darf dem Angeklagten aus seiner Verteidigungsstrategie im Verfahren prinzipiell kein Nachteil erwachsen


Schlagworte: Strafbemessung, fehlendes Geständnis
Gesetze:

§§ 32 f StGB

GZ 13 Os 78/07f, 01.08.2007

OGH: Die Wertung des fehlenden Geständnisses stellt eine unrichtige Gesetzesanwendung dar, weil es jedem Angeklagten selbstverständlich freisteht, die ihm zweckmäßig erscheinende Verantwortung zu wählen. Es darf ihm aus seiner Verteidigungsstrategie im Verfahren prinzipiell kein Nachteil erwachsen.