OGH: Rechnungsähnliche Schreiben und Betrug
Eine Täuschungshandlung setzt, wer Angebotsschreiben planmäßig durch Verwendung typischer Rechnungsmerkmale so abfasst, dass der Eindruck einer Zahlungspflicht entsteht
§ 146 StGB
GZ 13 Os 127/07m, 25.10.2007
Die Beschuldigten sind dringend verdächtig, zahlreiche Unternehmen in Österreich durch rechnungsähnlich aufgemachte Schreiben ("Firmenbuch-Rechnungen") zu Einzahlungen veranlasst zu haben.
OGH: Eine Täuschungshandlung setzt, wer Angebotsschreiben planmäßig durch Verwendung typischer Rechnungsmerkmale so abfasst, dass der Eindruck einer Zahlungspflicht entsteht, dem gegenüber die - kleingedruckten - Hinweise auf den Angebotscharakter völlig in den Hintergrund treten.
Erkennbarkeit der wahren Sachlage, Nachlässigkeit oder Leichtgläubigkeit schließen eine Täuschung nicht aus.