27.12.2007 Strafrecht

OGH: Rechnungsähnliche Schreiben und Betrug

Eine Täuschungshandlung setzt, wer Angebotsschreiben planmäßig durch Verwendung typischer Rechnungsmerkmale so abfasst, dass der Eindruck einer Zahlungspflicht entsteht


Schlagworte: Betrug, rechnungsähnliche Schreiben
Gesetze:

§ 146 StGB

GZ 13 Os 127/07m, 25.10.2007

Die Beschuldigten sind dringend verdächtig, zahlreiche Unternehmen in Österreich durch rechnungsähnlich aufgemachte Schreiben ("Firmenbuch-Rechnungen") zu Einzahlungen veranlasst zu haben.

OGH: Eine Täuschungshandlung setzt, wer Angebotsschreiben planmäßig durch Verwendung typischer Rechnungsmerkmale so abfasst, dass der Eindruck einer Zahlungspflicht entsteht, dem gegenüber die - kleingedruckten - Hinweise auf den Angebotscharakter völlig in den Hintergrund treten.

Erkennbarkeit der wahren Sachlage, Nachlässigkeit oder Leichtgläubigkeit schließen eine Täuschung nicht aus.