17.01.2008 Strafrecht

OGH: Zeitpunkt des Entschlagungsrechts bei vom Angeklagten schwangeren Zeugin

Ein zur Entschlagung berechtigendes Verwandtschaftsverhältnis des außerehelichen Vaters wird erst durch die Geburt des Kindes begründet


Schlagworte: Strafprozessrecht, Entschlagungsrecht, Angehörige, schwanger
Gesetze:

§ 152 StPO, § 72 StGB

GZ 15 Os 106/07p, 11.10.2007

Die Zeugin wurde zwar vom Angeklagten schwanger, hat die Leibesfrucht aber abgetrieben.

OGH: Ein zur Entschlagung berechtigendes Verwandtschaftsverhältnis des außerehelichen Vaters wird erst durch die Geburt des Kindes begründet.