17.01.2008 Strafrecht
OGH: Zeitpunkt des Entschlagungsrechts bei vom Angeklagten schwangeren Zeugin
Ein zur Entschlagung berechtigendes Verwandtschaftsverhältnis des außerehelichen Vaters wird erst durch die Geburt des Kindes begründet
Schlagworte: Strafprozessrecht, Entschlagungsrecht, Angehörige, schwanger
Gesetze:
§ 152 StPO, § 72 StGB
GZ 15 Os 106/07p, 11.10.2007
Die Zeugin wurde zwar vom Angeklagten schwanger, hat die Leibesfrucht aber abgetrieben.
OGH: Ein zur Entschlagung berechtigendes Verwandtschaftsverhältnis des außerehelichen Vaters wird erst durch die Geburt des Kindes begründet.