06.03.2008 Strafrecht

OGH: Vergewaltigung und mehrere dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlungen

Bei urteilsmäßiger Annahme eines einheitlichen Tatgeschehens in Betreff mehrerer dem Beischlaf gleichzusetzender geschlechtlicher Handlungen (hier: Oral- und Analverkehr) setzt die erfolgreiche Bekämpfung des Schuldspruchs wegen des Verbrechens der Vergewaltigung die umfassende Anfechtung der jeweils für sich allein zur Tatbestandsverwirklichung ausreichenden Teilaspekte voraus


Schlagworte: Vergewaltigung, mehrere dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlungen
Gesetze:

§ 201 StGB

GZ 14 Os 134/07y, 04.12.2007

OGH: Bei urteilsmäßiger Annahme eines einheitlichen Tatgeschehens in Betreff mehrerer dem Beischlaf gleichzusetzender geschlechtlicher Handlungen (hier: Oral- und Analverkehr) setzt die erfolgreiche Bekämpfung des Schuldspruchs wegen des Verbrechens der Vergewaltigung die umfassende Anfechtung der jeweils für sich allein zur Tatbestandsverwirklichung ausreichenden Teilaspekte voraus.