01.05.2008 Strafrecht

OGH: Missbräuchliche Verwendung der eigenen Kreditkarte

Betrug kommt dann in Betracht, wenn bereits bei Abschluss eines Kreditkartenvertrages der Vorsatz besteht, das Institut später durch Verwendung der Kreditkarte ohne Kontodeckung zu schädigen


Schlagworte: Missbräuchliche Verwendung der eigenen Kreditkarte, Betrug, Untreue
Gesetze:

§ 146 StGB, § 153 StGB

GZ 14 Os 69/07i, 15.01.2008

OGH: Betrug kommt in Fällen missbräuchlicher Verwendung der eigenen Kreditkarte dann in Betracht, wenn bereits bei Abschluss eines Kreditkartenvertrages der Vorsatz besteht, das Institut später durch Verwendung der Kreditkarte ohne Kontodeckung zu schädigen; der Täter erschleicht dann schon die Dispositionsbefugnis durch Täuschung.

Inhaber von Kreditkarten sind - wenn auch im Innenverhältnis beschränkt - befugt, ihren Vertragspartnern Zahlungsansprüche gegen das Kreditkartenunternehmen zu verschaffen. Bei wissentlichem Missbrauch dieser Befugnis - nämlich wenn der Täter weiß, dass die jeweils zu Lasten des Machtgebers gesetzte Rechtshandlung (va Bezahlen von Lieferungen und Leistungen unter Verwendung der Kreditkarte) durch die Vereinbarung nicht (mehr) gedeckt ist - und zumindest bedingtem Schädigungsvorsatz liegt Untreue nach § 153 StGB vor.