31.07.2008 Strafrecht

OGH: § 127 Abs 2 StPO - Nichtigkeit, wenn Verteidiger keine Gelegenheit zur Anwesenheit bei der Befundaufnahme gegeben wurde?

Die Nichteinhaltung der (einschränkbaren) Anordnung nach § 127 Abs 2 letzter Fall StPO - dem Verteidiger wurde keine Gelegenheit zur Anwesenheit bei der Befundaufnahme gegeben - begründet keine Nichtigkeit


Schlagworte: Strafprozessordnung, Befundaufnahme, Verteidiger keine Gelegenheit zur Anwesenheit bei der Befundaufnahme, Nichtigkeit
Gesetze:

§ 127 StPO

GZ 11 Os 61/08t, 27.05.2008

OGH: Die Nichteinhaltung der (einschränkbaren) Anordnung nach § 127 Abs 2 letzter Fall StPO - dem Verteidiger wurde keine Gelegenheit zur Anwesenheit bei der Befundaufnahme gegeben - begründet keine Nichtigkeit.