01.09.2006 Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Auch für einen im Ausland wohnhaften Versicherten sind bei Inanspruchnahme einer Leistung aus der österreichischen Pensionsversicherung die Verweisungsmöglichkeiten auf dem allgemeinen österreichischen Arbeitsmarkt entscheidend


Schlagworte: Sozialrecht, Invaliditätspension, Verweisung, Arbeitsmarkt, Wohnsitzverlegung, Wochenpendeln
Gesetze:

§ 25 ASVG

In seinem Beschluss vom 27.06.2006 zur GZ 10 ObS 101/06k hat sich der OGH mit der Invaliditätspension und der Frage befasst, ob für die Berücksichtigung der medizinischen Unzumutbarkeit der Verlegung des Wohnsitzes bei Versicherten mit Wohnsitz in einem anderen EU-Staat allein auf den österreichische Arbeitsmarkt abzustellen ist:

OGH: Auch für einen im Ausland wohnhaften Versicherten sind bei Inanspruchnahme einer Leistung aus der österreichischen Pensionsversicherung die Verweisungsmöglichkeiten auf dem allgemeinen österreichischen Arbeitsmarkt entscheidend. Das Gesetz bietet keinen Anhaltspunkt für die Annahme, dass bei der Beurteilung des behaupteten Anspruches auf eine Leistung aus der österreichischen Pensionsversicherung unter Anwendung der österreichischen Gesetze Verhältnisse eines ausländischen Arbeitsmarktes maßgebend sein sollten, zumal selbst bei einem im Inland wohnhaften Versicherten die besondere Lage seines Wohnsitzes rechtlich unerheblich ist. Vom Versicherten kann daher auch eine Wohnsitzverlegung oder Wochenpendeln verlangt werden, wenn er dadurch in die Lage versetzt wird, einen entsprechenden Arbeitsplatz zu erreichen.