08.09.2006 Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Auch Gemeinden steht ein Anspruch auf Zuschuss nach Entgeltfortzahlung gemäß § 53b ASVG zu


Schlagworte: Sozialrecht, Zuschuss nach Entgeltfortzahlung, Unternehmensbegriff
Gesetze:

§ 53b ASVG

In seinem Erkenntnis vom 27.06.2006 zur GZ 10 ObS86/06d hatte sich der OGH mit der Frage der Zuschussberechtigung von Gemeinden gemäß § 53b ASVG auseinanderzusetzen:

Der Antrag auf Zuschuss nach Entgeltfortzahlung der klagenden Marktgemeinde aufgrund der unfallbedingten Arbeitsverhinderung deren Dienstnehmerin wurde von der beklagten Partei mit der Begründung abgelehnt, dass kein Unternehmen im Sinne des § 53b ASVG vorliegen würde. Die gegen diesen Bescheid erhobene Klage wies das Erstgericht mit der Begründung ab, dass mit der Bestimmung des § 53b ASVG keineswegs eine Begünstigung von Gebietskörperschaften beabsichtigt gewesen wäre. Im Gegensatz dazu vertrat das Berufungsgericht die Ansicht, dass lediglich auf den Dienstgeberbegriff abzustellen sei und ein Ausschluss öffentlich-rechtlicher Dienstgeber nicht erkennbar sei.

Der OGH führte dazu aus: Für die Frage nach der Zuschussberechtigung gemäß § 53b ASVG ist der Begriff des Dienstgebers wesentlich, während dem in dieser Bestimmung enthaltenen Unternehmensbegriff keine eigenständige Bedeutung zuzumessen ist. Der Begriff dient lediglich als Hinweis auf die Höchstanzahl beschäftigter Dienstnehmer. Dem Gesetzeswortlaut ist im Weiteren kein Anhaltspunkt dafür zu entnehmen, dass die Anspruchsberechtigung in sonstiger Weise einzuschränken ist, weshalb auch Gemeinden Anspruch auf einen Zuschuss nach Entgeltfortzahlung haben.