02.04.2009 Strafrecht

OGH: Zum absolut untauglichen Bestimmungsversuch

Für die Beurteilung eines Bestimmungsversuchs als absolut untauglich kommt es nicht darauf an, ob (nicht die Bestimmung zur Ausführung der Tat, sondern) die Ausführung der Tat selbst unter keinen Umständen möglich gewesen ist


Schlagworte: Absolut untauglicher Bestimmungsversuch
Gesetze:

§ 12 StGB, § 15 StGB

GZ 15 Os 161/08b, 21.01.2009

OGH: Für die Beurteilung eines Bestimmungsversuchs als absolut untauglich kommt es nicht darauf an, ob (nicht die Bestimmung zur Ausführung der Tat, sondern) die Ausführung der Tat selbst unter keinen Umständen möglich gewesen ist.