30.04.2009 Strafrecht

OGH: Recht auf ein faires Verfahren - Anspruch auf Übermittlung von kostenlosen Aktenkopien?

Das Grundrecht eines Angeklagten, über ausreichende Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung seiner Verteidigung zu verfügen, inkludiert zwar als Vorbereitungsbasis das Recht auf Akteneinsicht oder Anfertigung von Aktenkopien, nicht aber einen Anspruch auf unentgeltliche Bereitstellung von Aktenkopien; auch Art 6 Abs 3 lit c EMRK garantiert nicht die Übermittlung von kostenlosen Aktenkopien


Schlagworte: Recht auf ein faires Verfahren, kostenlose Aktenkopien
Gesetze:

Art 6 EMRK

GZ 13 Os 176/08v, 19.02.2009

OGH: Das Grundrecht eines Angeklagten, über ausreichende Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung seiner Verteidigung zu verfügen (Art 6 Abs 3 lit b EMRK), inkludiert zwar als Vorbereitungsbasis das Recht auf Akteneinsicht oder Anfertigung von Aktenkopien, nicht aber - wie vom Erneuerungswerber unsubstantiiert behauptet - einen Anspruch auf unentgeltliche Bereitstellung von Aktenkopien. Die Verweigerung der Einsicht in die Gerichtsakten wird vom Erneuerungswerber nicht einmal behauptet, die (entgeltliche) Überlassung von Aktenkopien ausdrücklich zugestanden.

Der Vollständigkeit halber sei festgehalten, dass Art 6 Abs 3 lit c EMRK den unentgeltlichen Beistand eines Pflichtverteidigers, nicht jedoch die Übermittlung von kostenlosen Aktenkopien garantiert. Der Antrag auf Erneuerung des Strafverfahrens war daher der Stellungnahme der Generalprokuratur folgend (§ 363b Abs 1 StPO) schon bei nichtöffentlicher Beratung als offenbar unbegründet zurückzuweisen (§ 363b Abs 2 Z 3 StPO).