11.02.2010 Strafrecht

OGH: Frage der Würdigung der Verantwortung als Geständnis ein Nichtigkeitsgrund?

Ob die Verantwortung des Angeklagten den Charakter eines Geständnisses hat, stellt eine Frage nach dem tatsächlichen Vorliegen eines Strafbemessungsumstands dar; Nichtigkeit wird damit nicht angesprochen


Schlagworte: Nichtigkeit, Würdigung der Verantwortung als Geständnis, Strafbemessungsumstand
Gesetze:

§ 281 StPO

GZ 13 Os 33/09s, 19.11.2009

OGH: Ob die Verantwortung des Angeklagten den Charakter eines Geständnisses hat, stellt eine Frage nach dem tatsächlichen Vorliegen eines Strafbemessungsumstands dar. Nichtigkeit wird damit nicht angesprochen