28.09.2006 Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Das im Hinblick auf die Empfehlung des Arztes gesetzte Verhalten des Arbeitnehmers stellt keinen Entlassungsgrund dar, soweit ihm nicht deren offensichtliche Unrichtigkeit oder deren Grundlage in falschen Angaben des Arbeitnehmers bzw wegen Veränderungen ersichtlich sein muss


Schlagworte: Entlassung, Krankenstand, Empfehlung des Arztes
Gesetze:

§ 82 GewO 1859, § 27 AngG

In seinem Beschluss vom 13.07.2006 zur GZ 8 ObA 60/06s hat sich der OGH mit der Entlassung befasst:

Der Kläger weigerte sich, entgegen den Vorschlägen seiner Ärztin, in Krankenstand zu gehen. Nach Verschlechterung des Gesundheitszustandes schrieb ihm seine Ärztin krank. Nach dreiwöchigem Krankenstand sah die Ärztin keinen Grund die Therapie vorzeitig zu beenden. Sie empfahl jedoch die Medikamente langsam abzusetzen und sich zunehmend körperlich zu belasten. Darauf hin verbrachte der Kläger den Tag unter anderem damit, Holzscheite zu schneiden und zu schlichten.

Dazu der OGH: Das im Hinblick auf die Empfehlung der Ärztin gesetzte Verhalten des Klägers (Lackierers) stellt keinen Entlassungsgrund dar. Der OGH hat schon mehrmals ausgeführt, dass der Arbeitnehmer grundsätzlich auf die Empfehlungen seines Arztes vertrauen kann, soweit ihm nicht deren offensichtliche Unrichtigkeit oder deren Grundlage in falschen Angaben des Arbeitnehmers bzw wegen Veränderungen ersichtlich sein muss.