20.05.2010 Strafrecht

OGH: Zum Verbot der Doppelbestrafung iSd Art 54 SDÜ

Selbst im Anwendungsbereich von Art 54 SDÜ kann es (ausnahmsweise) zu nach (idealkonkurrierenden) strafbaren Handlungen unterschiedlicher Beurteilung eines Verfolgungshindernisses kommen, wie sich aus Art 55 Abs 1 lit b und Abs 2 SDÜ und dem dazu erklärten Vorbehalt Österreichs mit dem für nationale Interessen besonders relevanten Deliktskatalog ergibt


Schlagworte: Ne bis in idem, Übereinkommen von Schengen
Gesetze:

Art 54 SDÜ

GZ 14 Os 160/09z, 02.03.2010

OGH: Dass Art 54 SDÜ einer Verfolgung idealkonkurrierender strafbarer Handlungen in einem zweiten Mitgliedstaat entgegenstehen kann, selbst wenn im (ersten) Urteilsstaat diesbezüglich eine Verfolgung (etwa mangels Strafbarkeit) unterblieben ist, folgt zwingend aus dem vom EuGH zur Anwendung gebrachten, rein prozessualen Tatbegriff und der fehlenden Harmonisierung der nationalen Straftatbestände. Selbst im Anwendungsbereich von Art 54 SDÜ kann es aber (ausnahmsweise) zu nach (idealkonkurrierenden) strafbaren Handlungen unterschiedlicher Beurteilung eines Verfolgungshindernisses kommen, wie sich aus Art 55 Abs 1 lit b und Abs 2 SDÜ und dem dazu erklärten Vorbehalt Österreichs mit dem für nationale Interessen besonders relevanten Deliktskatalog ergibt.