08.07.2010 Strafrecht

OGH: Zur Ermittlung des Betrugsschadens

Zur Ermittlung des Betrugsschadens ist vom Wertunterschied zwischen Leistung und nicht generell wirtschaftlich wertloser Gegenleistung im Zeitpunkt der tatplangemäßen Erbringung auszugehen


Schlagworte: Betrug, Ermittlung des Betrugsschadens, Differenzschaden
Gesetze:

§ 146 StGB

GZ 14 Os 53/10s, 18.05.2010

OGH: Zur Ermittlung des Betrugsschadens ist vom Wertunterschied zwischen Leistung und nicht generell wirtschaftlich wertloser Gegenleistung im Zeitpunkt der tatplangemäßen Erbringung auszugehen.