04.11.2010 Strafrecht

OGH: Mängelbehebungsverfahren nach § 3 Abs 2 GRBG

Ein Mängelbehebungsverfahren nach § 3 Abs 2 GRBG kann ausschließlich der Nachholung der fehlenden Unterschrift des Verteidigers dienen, nicht aber dazu benützt werden, die zuvor eingebrachte Grundrechtsbeschwerde in anderer Weise zu verbessern oder zu ergänzen


Schlagworte: Grundrechtsbeschwerde, Mängelbehebungsverfahren, fehlende Unterschrift des Verteidigers, andere Mängel
Gesetze:

§ 3 Abs 2 GRBG

GZ 15 Os 92/10h, 15.09.2010

OGH: Ein Mängelbehebungsverfahren nach § 3 Abs 2 GRBG kann ausschließlich der Nachholung der fehlenden Unterschrift des Verteidigers dienen, nicht aber dazu benützt werden, die zuvor eingebrachte Grundrechtsbeschwerde in anderer Weise zu verbessern oder zu ergänzen.